Häusliche Gewalt

 

 

 

Als häusliche Gewalt bezeichnet man physische und psychische Gewalt, die innerhalb eines gemeinsamen Haushaltes von wenigstens zwei Menschen oder in dessen näherem Umfeld oder im engen Zusammenhang mit der häuslichen Gemeinschaft auftritt. Häusliche Gewalt  kann als Gewalt zwischen den erwachsenen Partnern (Partnergewalt), als Gewalt zwischen Erwachsenen auf der einen und Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite, als Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen und als Gewalt zwischen der jüngsten und mittleren Generation auf der einen und der älteren Generation (Senioren) auf der anderen Seite auftreten. In einer 1998 durchgeführten Untersuchung (vgl. "Das Ausmaß häuslicher Gewalt und die Bedeutung innerfamiliärer Gewalt", Enzmann/Wetzels in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2002, S. 248) wird von 7 Prozent der befragten Jugendlichen berichtet, die angeben, in den vorausgegangenen 12 Monaten häufiger wahrgenommen zu haben, dass ein Elternteil den anderen mit dem Fuß getreten oder mit der Faust oder Hand geschlagen hat.

 

Häusliche Gewalt ist immer Gewalt, die auf einer Wechselbeziehung zwischen zwei oder mehr Menschen beruht. "Das Opfer" und "den Täter" oder "die Täterin" gibt es in der Regel nicht. Von dieser Regel sind Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter (Jungen und Mädchen) ausgenommen, da das Machtgefälle zwischen ihnen und den Erwachsenen extrem zuungunsten des Kindes verläuft. Um so älter das Kind wird, um so mehr verschiebt sich jedoch diese Grenze, denn mit zunehmenden Alter erwirbt das Kind in der Regel die Befähigung, sich selbst gegen Gewalt zu schützen und kann auch selbst Gewalt gezielt oder ungezielt einsetzen.

Kinder brauchen den Schutz der Gesellschaft vor Gewalt, andererseits darf nicht vergessen werden, dass Kinder meistens auch Bindungen oder sonstige schützenswerte Beziehungen zu den Täter/innen (zumeist Mutter und Vater)  haben und eine vollständige Trennung des Kindes zu diesen Bezugspersonen in der Regel nicht im Interesse des Kindes liegt.

 

Unser Beratungsangebot richtet sich an Männer und Frauen mit  und ohne Kinder, die in der Familie oder Partnerschaft Gewalt ausüben oder von Gewalt des Partners oder der Partnerin betroffen sind.

In Einzelberatung, Paarberatung oder Familienberatung suchen wir gemeinsam mit den Betroffenen nach Wegen aus der Gewalt. Dabei gehen wir der Frage nach, worin individuell und systemisch der Sinn der bisher ausgeübten Gewalt liegt, welche Bedürfnis- und Beziehungsmuster dahinter stehen und welche Wege es gibt, um zu einem anderen, konstruktiveren, achtsameren und respektvolleren Umgang miteinander zu kommen.

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner

 

Peter Thiel

Familienberater, Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF); Verfahrensbeistand (§158 FamFG), Umgangspfleger (§1909 BGB), langjährige Erfahrung in der Familien-, Trennungs- und Scheidungsberatung

 

Simone Hollstein

Diplom-Pädagogin, Systemische Beraterin und Therapeutin / Familientherapeutin

 

 

 

 

Kosten:

Eine einstündige Beratung kostet 60 €, eine halbstündige Beratung 30 €. 

Eine Ermäßigung auf 50 € für eine einstündige, bzw. 25 € für eine halbstündige Beratung ist möglich.

Die Beratung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre führen wir kostenlos durch.

 

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ohne dass wir hierfür Kosten in Rechnung stellen. Für Termine, die erst danach abgesagt werden ist eine Ausfallgebühr von 30 € zu leisten. Wird der vereinbarte Termin unentschuldigt versäumt, stellen wir 60 € in Rechnung.

 

Eltern können beim Jugendamt eine Kostenübernahme für eine sinnvoll erscheinende Hilfe beantragen. Das Jugendamt ist zu einer Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Hilfe im Hinblick auf die betroffenen Kinder notwendig ist.

Eltern, Kinder und Jugendliche haben nach § 5 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Anbieters notwendiger Jugendhilfeleistungen, insofern dieser über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe verfügt und keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen. Einen Mustertext zur Beantragung einer Kostenübernahme durch das Jugendamt finden Sie untenstehend.

 

 

 

Kontakt

Funk: 0177-6587641

 

E-Mail: info@kind-familie.de

Internet: www.kind-familie.de

 

 

 


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