Familienzusammenführung

 

 

 

 

 

Aus den verschiedensten Gründen kann es zu Trennungen von Familien oder Familienmitglieder kommen. Insbesondere in Kriegszeiten wurden und werden Familienmitglieder getrennt. Aber auch in Friedenszeiten finden Trennungen statt. Ursachen können persönliche Zerwürfnisse zwischen den Familienmitgliedern sein oder auch Lebenskrisen bei einzelnen Familienmitgliedern.

So führen Trennungen der Eltern in Deutschland oft zu einem Kontaktabbruch eines Elternteils zu seinem Kind. Durch die väterfeindliche Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland haben in den vergangenen 40 Jahren einige Hunderttausend Väter und ihre Kinder den Kontakt zu einander verloren. Seit der Kindschaftsrechtsrefom von 1998 dürfte diese Zahl rückläufig sein, dennoch verlieren jährlich nach wie vor einige Tausend Väter und ihre Kinder den Kontakt zueinander. Dies ist zum Teil dem seit dem 01.07.1998 geltenden und inzwischen als verfassungswidrig festgestellten §1626a BGB geschuldet, mit dem eine sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch die Bundesrepublik Deutschland festgelegt wurde. Teile der Richterschaft am Bundesverfassungsgericht unter der Leitung des vormaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier haben sich makaberer Weise bis zum 21.07.2010 an der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beteiligt. Erst mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das zwischenzeitlich neu besetzte Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von §1626a BGB festgestellt - BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 78), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html

 

Adoptionen und Inpflegenahme von Kindern (durch Pflegeeltern oder Heimunterbringung) bilden eine weitere große Gruppe aus denen Kontaktabbrüche resultieren.

Bei Adoptionen findet der oft langjährige Kontaktabbruch zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern dagegen planmäßig statt. Früher wurden Adoptionen sogar inkognito vollzogen, so dass weder den leiblichen Eltern noch dem inzwischen volljährigen Kind eine Chance belassen wurde, später doch noch miteinander in Kontakt zu treten. 

 

Ein uraltes und bewegenden Motiv des Wiederfindens von Eltern und ihren Kindern, hier vom Vater und Sohn findet sich in der Bibel.

 

 

Der Vater und seine zwei Söhne

"Jesus erzählte weiter: »Ein Mann hatte zwei Söhne. ,,Der jüngere sagte: > Vater, gib mir den Teil der Erbschaft, der mir zusteht!< Da teilte der Vater seinen Besitz unter die beiden auf. Nach ein paar Tagen machte der jüngere Sohn seinen ganzen Anteil zu Geld und zog in die Fremde. Dort lebte er in Saus und Braus und verjubelt alles. Als er nichts mehr hatte, brach in jenem Land eine große Hungersnot aus; da ging es ihm schlecht. Er fand schließlich Arbeit bei einem Bürger des Landes, der schickte ihn zum Schweinehüten aufs Feld. Er war so hungrig, daß er auch mit dem Schweinefutter zufrieden gewesen wäre; aber selbst das verwehrte man ihm. Endlich ging er in sich und sagte: >Die Arbeiter meines Vaters bekommen mehr, als sie essen können, und ich werde hier noch vor Hunger umkommen. Ich will zu meinem Vater gehen und zu ihm sagen: Vater, ich bin vor Gott und vor dir schuldig geworden, ich verdiene es nicht mehr, dein Sohn zu sein. Nimm mich als einen deiner Arbeiter in Dienst!>

So machte er sich auf den Weg zu seinem Vater. Der sah ihn schon von weitem kommen, und voller Mitleid lief er ihm entgegen, fiel ihm um den Hals und küßte ihn. >Vater<, sagte der Sohn, >ich bin vor Gott und vor dir schuldig geworden, ich verdiene es nicht mehr, dein Sohn zu sein!< Aber der Vater rief seine Diener: >Schnell, holt das beste Kleid für ihn, steckt ihm einen Ring an den Finger und bringt ihm Schuhe! Holt das Mastkalb und schlachtet es! Wir wollen ein Fest feiern und uns freuen! Mein Sohn hier war tot, jetzt lebt er wieder. Er war verloren, jetzt ist er wiedergefunden.< Und sie begannen zu feiern.

Der ältere Sohn war noch auf dem Feld. Als er zurückkam und sich dem Haus näherte, hörte er das Singen und Tanzen. Er rief einen der Diener herbei und fragte, was da los sei. Der sagte: >Dein Bruder ist zurückgekommen, und dein Vater hat das Mastkalb schlachten lassen, weil er ihn gesund wiederhat.< Da wurde der ältere Bruder zornig und wollte nicht ins Haus gehen. Schließlich kam der Vater heraus und redete ihm gut zu. Aber der Sohn sagte zu ihm: >Du weißt doch: all die Jahre habe ich wie ein Sklave für dich geschuftet, nie war ich dir ungehorsam. Was habe ich dafür bekommen.  Mir hast du nie auch nur einen Ziegenbock gegeben, damit ich mit meinen Freunden feiern konnte. Aber der da, dein Sohn, hat dein Geld mit Huren durchgebracht; und jetzt kommt er nach Hause, da schlachtest du gleich das Mastkalb für ihn.< >Mein Sohn<, sagte da der Vater, >du bist immer bei mir, und dir gehört alles, was ich habe. Wir konnten doch gar nicht anders als feiern und uns freuen. Denn dein Bruder war tot, jetzt ist er wieder am Leben! Er war verloren, aber jetzt ist er wiedergefunden!<

 

Geschichte vom verlorenen Sohn.

Die Bibel "Das Neue Testament"

LUKAS 15

 

 

 

 

 

 

Unser Angebot

Wir bieten bei einer möglichen Suche und Kontaktaufnahme zu Personen aus der eigenen Familie, zu denen aus verschiedenen Gründen der Kontakt abgebrochen ist, eine einfühlsame, vertrauliche und behutsame fachliche Beratung, Unterstützung und Begleitung an. 

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit dem Thema "Familienzusammenführung" und "Kontaktanbahnung" insbesondere auch für Väter.

Nicht selten scheitern Wiederanbahnung des Kontaktes von Vätern zu ihren zwischenzeitlich volljährigen Kindern an deren Unerfahrenheit im Umgang mit dieser hochsensiblen Thematik. Hier setzt unsere seit Jahren erprobte und oft erfolgreiche professionelle Hilfe an, die die Besonderheiten dieser Thematik berücksichtigt.

 

Wenn Sie an dem Thema Familienzusammenführung interessiert sind, können Sie per E-Mail mit uns in Kontakt treten. Es ist günstig, wenn Sie vorher schon einmal einiges zu dem Thema, soweit ihnen bekannt, aufschreiben, z.B. Geburtsdaten der Beteiligten, Namen, Wohnorte usw.

 

E-Mail an: info@kind-familie.de

 

 

 

 

In einem Antwortschreiben werden wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung mitteilen. Dieser Erstkontakt mit uns ist kostenlos. 

 

Ihre Suche können wir durch eine kostenlose Anzeige unter

www.kind-familie.de/familienzusammenfuehrung.htm

unterstützen. Ihre Suchmeldung ist dann durch die Suchmaschinen im Internet recherchierbar. Wenn Sie an einer solchen Veröffentlichung Interesse haben, teilen Sie uns bitte mit, welche Daten wir veröffentlichen sollen und wie wir Sie im Bedarfsfall per Mail, schriftlich oder telefonisch erreichen können.

Da jeder Fall anders ist, wird sich im Fall einer Beauftragung auch unserer Herangehen an jeden einzelnen Fall unterschiedlich gestalten. Die Dauer der Recherche und Kontaktanbahnung kann mitunter mehrere Wochen oder auch Monate dauern.

 

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner:

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger / Verfahrensbeistand (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger (§1909 BGB)

 

 

 

 

Kosten:

Eine einstündige Beratung kostet 50 €, eine halbstündige Beratung 25 €. 

Eine Ermäßigung auf 40 € für eine einstündige, bzw. 20 € für eine halbstündige Beratung ist möglich.

Die Beratung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre führen wir kostenlos durch.

 

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ohne dass wir hierfür Kosten in Rechnung stellen. Für Termine, die erst danach abgesagt werden ist eine Ausfallgebühr von 20 € zu leisten. Wird der vereinbarte Termin unentschuldigt versäumt, stellen wir 40 € in Rechnung.

 

 

Gegebenenfalls kann für die Kosten der Familienzusammenführung Staatshaftung geltend gemacht werden, wenn der Kontaktabbruch im wesentlichen auf Grund verfassungswidriger Gesetze entstanden ist. Schuldner ist in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland. Der Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland muss vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Gegebenenfalls kann für die Kosten der Familienzusammenführung Staatshaftung geltend gemacht werden, wenn der Kontaktabbruch im wesentlichen auf Grund verfassungswidriger Gesetze entstanden ist. Schuldner ist in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland. Der Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland muss vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden.

 

 

 

Kontakt

 

Funk: 0177-6587641

 

E-Mail: info@kind-familie.de

Internet: www.kind-familie.de

 

 

 

 

Adresse

 

Kinderland e.V.

Wollankstr.133

13187 Berlin

 

 

 


 

 

Anfragen zum Thema Familienzusammenführung

 

Gesucht wird

Patrick Kaleski, geboren am 12.4.1983 in Zwenkau, wohnhaft damals in 7112 Großdeuben, Kantstraße 26

Vater: Ronald Dieter Cwoika

Mutter: Anne Kalski

 

18.02.2003

 

 

Informationen bitte an Kinderland e.V.

E-Mail: info@kind-familie.de

 

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. Oktober 2007 16:49
An: ... 
Betreff: Leiblicher Vater sucht Tochter


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bereits dass ich Ihnen schreibe, wuehlt in mir grosse Emotionen aus, aber ich will so sachlich bleiben wie es geht.
Ich suche meine Tochter.
Die Lage ist sicher etwas fatal.
Das erfordert Erklaerung: Und ich bitte Sie mich in meinem Gefuehlsleben ernst zu nehmen. Bisher bin ich, in Bezug auf die Tochter, nur auf Arroganz gestossen.

Ich habe 1970 geheiratet. 1971 kam unsere Tochter zur Welt. Damals war ich auf der Schauspielschule und meine Frau hatte Sozialarbeit studiert. Sie hatte jedoch ein wirkliches Problem, sie litt unter einer massiven Herzneurose. 
Ohne gross auf diese Sache einzugehen: Das war der Grund warum meine Frau das Kind adoptieren lassen wollte. (Sie meinte, wenn es muesste einer von uns mit dem Studium aufhoeren und das koennte man vielleicht spaeter unterschwellig dem Kind zum Vorwurf machen und es wuerde Neurotisch und das sollten wir nicht, - ja, wir hatten unseren “Patient Familie” von Richter gut gelesen und wollten stolze Kinder und keine Neurotische. Das ist der Hintergrunt, wir waren so dumm)
Ich war von Anbeginn an dagegen, aber, so dachte ich damals, eine Frau traegt das Kind im Leib also hat sie das letzte Wort. 
Ich bin vom Adoptionsamt in Frankfurt am Main niemals aufgeklaert worden. Niemals. Die waren sicher froh ein paar dumme gefunden zu haben, die ihr Kind los sein wollen. Noch heute bin ich voller Wut auf dieses Amt, das mit keinem Wort die seelischen Konsequenzen erwaehnt hatte.

...

Etwa im Jahr 1988 bekam ich einen boesen Brief. Von den Adoptionseltern. Sie griffen mich verbal an, beschimpften mich als “Verantwortungslos” da ich es gewagt haette Informationen ueber meine Tochter zu recherchieren. Und sie muerden sehr genau míen Leben verfolgen und ich sollte es nie wagen.
Aber ich hatte ja nichs unternommen. Das stimmte nicht und ich liess das ueber das Amt mitteilen.
Meine Lebensgefaehrtin meinte danach, das war meine eigene Tochter, die zuhause nachgebohrt hat wer die leiblichen Eltern sind und die Adoptionseltern kamen in Panik und schrieben mir.
Ich bin ueberzeugt so war es. Diese Adoptionseltern haben wohl grosse Angst Natalie zu vertieren. 
Aber sie dachten nicht an das Recht. Des Kindes auf seine Wurzeln und auf das Wissen wer die leiblichen Eltern sind.

Ich habe meine Tochter nie vergessen und oft von ihr gesprochen. Bei der Geburt hatte ich sogar sehr sehr viele Fotos gemacht, so sehr wollte ich sie.

Die Jahre vergingen. Ich bin heute 60 und meine Tochter ist 37 Jahre alt.
Ich habe einen Brief an sie geschrieben, in dem ich sehr vorsichtig auf die Gruende ihrer Adoption eingehe, damit sie weiss, dass wir es damals aus Verzweiflung taten, und nicht weil wir sie los haben wollten.
Und natuerlich wuerde ich michg freuen wenn sie Kontakt aufnehmen wuerde.

Den Brief habe ich natuerlich nicht abgeschickt, wohin auch?

Ein Bekannter von mir, ein Richter, schrieb das Adoptionsamt in Frankfurt an , um zu fragen, ob denn Natalie meine Tochter, jemals Auskunft ueber ihre leiblichen Eltern haben wollte.
Das Amt hat sich natuerlich ueberhaupt nicht geruehrt, was mich sehr sauer macht ueber diese Ueberheblichkeit.
Was also soll ich tun?
Haben SIE eine Moeglichkeit?
Hier sind die wichtigsten Daten:
Tochter
Natalie Geboren im Juli oder August 1971 in Frankfurt Main
Adoptivpersonen: ein Arztehepaar aus Frankfurt M.
Mutter: ... , geb. ... 
Vater: ... 
Direkt nach der Geburt zur Adoption über das Adoptionsamt in Frankfurt M freigegeben.

Mir liegt wirklich sehr viel daran dass sie weiss, dass sie von mir immer geliebt wurde und wir, meine Frau und ich, es spaeter sehr bereut haben. Wir haben das in einem Streit erst erfahren, dass im Grunde niemand von uns die Tochter wollte adoptieren lassen.
Sie soll wissen, dass mir ihr Leben nie gleichgueltig war.
Sie hat noch Geschwister in Deutschland.

Mehr weiss ich im Moment nicht zu sagen.

...

Danke fuer Ihre Antwort. Ich gruesse Sie freundlich, ...



 

 

Informationen bitte an Kinderland e.V.

(030) 485 46 37 

Funk: 0177-6587641

E-Mail:  info@kind-familie.de 

 

 

 


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